Adresse

Mirkens GmbH, Grabenfeld 4, 21614 Buxtehude

Telefon

04163 2826
oder 04161 3264

Wir geben Raum für Ihre Trauer

Mirkens Bestattungen

Kontakt für Hedendorf

Tel: 04163 2826 oder
Tel: 04161 3264
Email: bestattungen@mirkens.de

Bestattungsarten

Erdbestattung, Feuerbestattung,
Baum- oder Waldbestattung, Seebestattung,
Anonyme Bestattung

Persönlich für sie da

Wir stehen Ihnen Tag und Nacht, 365 Tage im Jahr
und rund um die Uhr zur Verfügung.

Bestattungsvorsorge

So wie Sie Ihr Leben selbst bestimmen, können Sie
mit einer Bestattungsvorsorge auch Ihren letzten Weg individuell gestalten.

Vorwort

Der Tod gehört zum Leben! Doch ist er da begegnen wir ihm unvorbereitet. Er macht uns fassungslos und leer. In dieser Ohnmacht Entscheidungen zu treffen, notwendige Aufgaben zu erledigen, erfordert viel Kraft und Stärke. Sie in diesem ganz persönlichen Moment zu begleiten, für Sie da zu sein, wenn Sie uns brauchen ist unser Anspruch – zu jeder Stunde an jedem Tag im Jahr.

Wir übernehmen für Sie verantwortungsvoll sämtliche Formalitäten, die Ihr Trauerfall bedarf. Wir gestalten Ihnen einen würdevollen Rahmen, um auf ganz eigene Weise Abschied nehmen zu können und schaffen Raum für Ihre Trauer.

Wir sind immer für sie da – persönlich und unmittelbar!

Knut Mirkens

Fragen im Trauerfall

Ein Sterbefall ist eingetreten, was ist zu tun?

Ist der Sterbefall zu Hause eingetreten, informieren Sie bitte den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefon-Nummer 116 117, oder Sie informieren den Hausarzt des Verstorbenen. Durch den Arzt wird der Tod festgestellt und er händigt Ihnen die Todesbescheinigung (auch Totenschein) aus. Anschließend rufen Sie uns, das Bestattungsunternehmen ihres Vertrauens an, damit wir Sie unterstützen und die nächsten Schritte besprechen können.
Bei einem Sterbefall im Krankenhaus, in einem Hospiz oder einer Pflegeeinrichtung informiert das Pflegepersonal den Arzt, kümmert sich um die Totenbescheinigung und benachrichtigt den Bestatter. Sie haben auf jeden Fall die Möglichkeit, den Bestatter anschließend zu wechseln, wenn Sie uns nicht bereits in Vorfeld bei den Mitarbeitern als zuständiges Bestattungsunternehmen angegeben haben.

Benötigte Unterlagen Ledig Verheiratet Verwitwet Geschieden
Personalausweis (alternativ Meldebestätigung)
Geburtsurkunde*
Heiratsurkunde
Sterbeurkunde des Ehepartners
Scheidungsurteil

*Mittlerweile benötigt das Standesamt in jedem Fall die Geburtsurkunde, um die Sterbeurkunde ausstellen zu können. Nicht wie früher, als beispielsweise die Heiratsurkunde ausreichte.

Ein Sterbefall ist eingetreten, was ist zu tun?

Ist der Sterbefall zu Hause eingetreten, informieren Sie bitte den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefon-Nummer 116 117, oder Sie informieren den Hausarzt des Verstorbenen. Durch den Arzt wird der Tod festgestellt und er händigt Ihnen die Todesbescheinigung (auch Totenschein) aus. Anschließend rufen Sie uns, das Bestattungsunternehmen ihres Vertrauens an, damit wir Sie unterstützen und die nächsten Schritte besprechen können.
Bei einem Sterbefall im Krankenhaus, in einem Hospiz oder einer Pflegeeinrichtung informiert das Pflegepersonal den Arzt, kümmert sich um die Totenbescheinigung und benachrichtigt den Bestatter. Sie haben auf jeden Fall die Möglichkeit, den Bestatter anschließend zu wechseln, wenn Sie uns nicht bereits in Vorfeld bei den Mitarbeitern als zuständiges Bestattungsunternehmen angegeben haben.

*Mittlerweile benötigt das Standesamt in jedem Fall die Geburtsurkunde, um die Sterbeurkunde ausstellen zu können. Nicht wie früher, als beispielsweise die Heiratsurkunde ausreichte.

Bestattungsarten

Da in Deutschland Bestattungspflicht gilt, müssen Sie zunächst eine Bestattungsart wählen, also ob Feuer- oder Erdbestattung und abhängig davon dann den Beisetzungsort. Ein bestimmter Friedhof kann frei gewählt werden, Anspruch auf Bestattung besteht aber in der Regel nur am Wohnort.

Auf dem Friedhof können Sie zwischen verschiedenen Gräberfeldern und Grabarten wählen, abhängig von der von Ihnen gewählten Bestattungsart. Zur Auswahl stehen Ihnen: Erdbestattung oder Urnenbeisetzung in einem Reihen-oder Doppelgrab oder einer Gruft, einem Kolumbarium, Urnenstelen oder Urnenwänden. Neben dem Friedhof gibt es ausgewiesene Bestattungswälder oder die Möglichkeit einer Urnenbeisetzung auf See.

Wer trifft die Auswahl des Bestatters und welche Aufgaben übernimmt der Bestatter für mich?

Sollte der Verstorbene zu Lebzeiten keinen Vorsorgevertrag mit einem Bestatter abgeschlossen haben und auch keinen konkreten Wunsch geäußert haben, liegt die Entscheidung bei den bestattungspflichtigen Angehörigen. Verstirbt der Angehörige in einer Pflegeeinrichtung, einem Hospiz oder im Krankenhaus, beauftragt das Pflegepersonal einen Bestatter nach eigenem Ermessen, bei einem Unfalltod erfolgt die Beauftragung durch die Polizei. Sie haben als Angehöriger jedoch die Möglichkeit, den Bestatter Ihrer Wahl mit der Überführung und der Versorgung und Bestattung zu beauftragen, unabhängig von Ihrem oder dem Wohnsitz des Verstorbenen.

Unsere Leistungen für Sie im Überblick:

  • Ausführliche Beratung zur Bestattungsvorsorge
  • Kompetente Beratung im Trauerfall inklusive Kostenvoranschlag
  • Unterstützung bei der Beschaffung notwendiger Dokumente
  • Planung, Organisation und Durchführung von Bestattungen in ganz Deutschland
  • Überführungen im In- und Ausland
  • Hygienische und kosmetische Versorgung des Verstorbenen
  • Beratung und Anfertigung von Erinnerungsschmuck
  • Sie wählen aus einem umfangreichen Angebot an Särgen, Urnen und Bestattungswäsche
  • Anfertigung von Traueranzeigen, Trauerkarten, Sterbebildern und Danksagungskarten nach Ihren Wünschen
  • Organisation und Gestaltung der Trauerfeier nach Ihren Wünschen
  • Terminplanungen mit Kirchen, Friedhöfen und Dienstleistern
  • Beratung bei der Auswahl der Blumen, der Dekoration und der Musik
  • Vermittlung von Trauerrednern (kirchlich/weltlich), Musikern und Floristen
  • Planung und Organisation des Trauerkaffees nach der Bestattung
  • Trauerbegleitung vor, während und nach der Beisetzung
  • Beurkundung des Sterbefalls sowie alle damit verbundenen Behördengänge
  • An- und Abmeldungen bei Versicherungen, Rententrägern, Ämtern und Dienstleistern
  • Erstellung von Anträgen auf Rentenvorschusszahlung, Hinterbliebenenrente und Versicherungsleistungen
  • Online-Abmeldungen und digitale Nachlassverwaltung
  • Vermittlung von Steinmetzen und Grabpflegediensten
Wie lange darf der Verstorbene nach Eintritt des Todes noch zuhause behalten werden?

Die Regelung, wie lange der Leichnam eines Verstorbenen auf Wunsch zu Hause behalten und aufgebahrt werden darf, ist in den einzelnen Bundesländern ganz unterschiedlich. Viele erlauben eine Zeitspanne bis zu 36 Stunden nach Eintritt des Todes. Sprechen Sie uns an, sehr gerne informieren wir Sie, welche Frist in Ihrem Fall gilt und ob gegebenenfalls eine Verlängerung möglich ist. Selbstverständlich unterstützen wir Sie bei der Aufbahrung und den dafür notwendigen hygienischen Maßnahmen.

Knut Mirkens

Inhaber & Geschäftsführer

1998 wurde die Tischlerei umfirmiert in die Mirkens GmbH. Seither führt Knut Mirkens als Inhaber und Geschäftsführer das Familienunternehmen in 2. Generation. Für den gelernten Tischler und ausgebildeten Bestatter bildet ein zufriedener Kunde das Zentrum seiner Arbeit.

„Der Tod eines Menschen immer wieder als das betrachten, was er ist – einmalig und einzigartig, wie der Mensch selbst.“

Knut Mirkens

Wir sind persönlich für Sie da

In Buxtehude, Horneburg, Harsefeld, Apensen, Beckdorf und Sauensiek

Tätigkeitsgebiet: Buxtehude und Umgebung

24 Stunden - 365 Tage im Jahr für Sie da

Übernahme aller Formalitäten, Amtsgänge und den Kontakt mit Behörden

Kundenstimmen

Ich möchte mich im Namen meiner Familie für die herzliche Betreuung während der ganzen Zeit vor und nach der Beisetzung meiner Mutter herzlich bedanken. Es ging alles so stilvoll und ruhig zu. Mir fehlen einfach die Worte wie liebevoll es vonstatten ging.

Herzlichen Dank

Gogo

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Es ging alles so stilvoll und ruhig zu. Kann ich nur weiter empfehlen.

Herzlichen Dank

Brigitte

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